Ein Gastbeitrag von Ann Christin Hamdorf
Sicherlich ist es wichtig Urheber*innen zu schützen, warum aber hat dieses Thema in meinen Augen keinen größeren Platz in unseren Medien und warum ist es so schwer vernünftige Informationen zu finden? Und was bedeutet das Ganze überhaupt für die Kreativ- und Kunstwirtschaft?
Das erste Mal von einer Abstimmung zu Artikel 13 und 15 hörte ich, als sich Deutschland eher für das Runde und das Eckige interessierte und sich im Fussballfieber befand. Zuerst klang der Entwurf zur Reform des Urheberrechtes gar nicht mal schlecht. Datenschutz ist eine gute Sache, und der Schutz des Urheberrechts sowieso. Urheber*innen besser zu schützen ist ganz sicher nicht falsch.
Dann aber fielen Begriffe wie “Uploadfilter” und “Zensur” im Zusammenhang mit der ganzen Sache, und mit Artikel 11 wurde darüber nachgedacht eine “Linksteuer” im Internet einzuführen. Trotzdem redeten immer noch nicht viele Leute darüber, als es im Juni 2018 in die erste Abstimmung vor dem Europäischen Parlament ging. Die Entwürfe wurden dort noch abgelehnt.
Gut, dachte ich, denn eine Zensur des Internets kann nun wirklich nicht gewollt sein, oder? Freie Meinungsäußerung, sei es in Bild oder Wort, ist eine wichtige Sache und ein fester Bestandteil unseres Grundgesetzes, sofern sie nicht gegen Menschenrechte, Gesetze oder gute Sitten verstößt. Nun aber wurden (panische) Stimmen in den sozialen Medien laut. Sogar auf Seiten wie Tumblr, die oft ziemlich “US-lastig” sind, wurde vereinzelt darüber gesprochen und die wildesten Theorien mit halbgaren Informationen verbreitet.
“Uploadfilter” sollen dafür sorgen, dass “bedenkliche” oder “gegen Urheberrecht verstoßende” Inhalte gar nicht erst hochgeladen werden können. Das klingt nicht schlecht, aber wenn diese Filter auf programmierten Algorithmen basieren, ist zu befürchten, dass auch Inhalte vom Upload ausgeschlossen werden, die nicht gegen irgendwelche Richtlinien verstoßen.
Klar ist jedoch, dass aktuell bereits Inhalte z.B. auf Tumblr nicht mehr angezeigt werden, wenn die dortige Software sie als “bedenklich” einstuft. Dies betrifft auch Fotos von z.B. Statuen in Parks, oder schlichtweg Kunst, die nicht gegen Urheberrecht verstößt, weil der/die Original-Künstler*in dies hochlädt. Man kann zwar manuell eine Prüfung beantragen, damit der Inhalt doch hochgeladen und als “nicht gefährdend” eingestuft wird. Doch bevor diese Änderung der Einstufung erfolgt ist, kann der/die Poster*in den betreffenden Beitrag nur auf dem eigenen Blog sehen.
Für mich als Autorin für Fan-Content – also Geschichten zu bereits existierenden Serien oder Büchern – ist es derzeit schwierig zu bewerten, ob und inwiefern man als europäische*r Autor*in oder Künstler*in noch in diesem Bereich tätig sein darf und kann. Wir Autor*innen von Fan-Content nutzen für unsere Geschichten Charaktere und Settings für die jemand anders das Copyright besitzt. Die meisten von uns schreiben unentgeltlich auf Plattformen, die explizit darauf hinweisen, dass es sich um ein Archiv für Fan-Content handelt. Die Geschichten und Bilder fallen dann unter unser Copyright, aber die Basis des Ganzen gehört uns streng genommen nicht.
Klar ist zu dem jetzigen Zeitpunkt nur, dass es schwierig ist, wirklich Informationen zu erhalten, die nicht reißerische Aussagen wie “das ist das Ende des freien Internets” beinhalten.
Im September 2018 fand dann die zweite Abstimmung über die Reform im EU-Parlament satt und wurde angenommen. Erst danach habe ich das erste Mal in anderen Medien Informationen darüber gefunden. Nämlich, als YouTube äußerte sich gezwungen zu sehen, europäische Kanäle zu blockieren, sollte der nun existierende Entwurf so bestehen bleiben. Aktuell wäre nämlich die Plattform für Urheberrechtsverletzungen z.B. in Form von Hintergrundmusik o.ä. haftbar und das will man dort natürlich nicht.
Nach letztem Stand wäre es sogar verboten, das Bild eines*r Freunde*in auf Facebook zu teilen, da dies wiederum gegen das Urheberrecht des*r ursprünglichen Posters*in verstößt. Das geht dann vielleicht doch etwas zu weit.
Vor Weihnachten 2018 wollte man sich nun noch einmal zusammensetzen, um die Entwürfe zu diskutieren und anzupassen. Die letzte Abstimmung wird im Januar 2019 stattfinden. Was nun genau passiert, und was das für das Urheberrecht, „Uploadfilter“ sowie möglicherweise kostenpflichtige Links bedeuten wird, ist immer noch unklar.
Die erwähnte “Linksteuer” könnte uns alle betreffen, sollte sie im endgültigen Entwurf enthalten sein. Hierzu hörte ich zuerst vor allem panische Stimmen, die davon sprachen, dass es dann nicht mehr möglich sei, Artikel von Zeitungen o.ä. “for free” online zu lesen. Dies ist so jedoch nicht ganz richtig. Die “Linksteuer” soll vor allem kleinere Verlage, Autoren*innen und Künstler*innen schützen, wenn deren Artikel oder Arbeiten von anderen Anbietern genutzt werden— wie z.B. von Seiten wie Tumblr, Facebook oder Google. Es soll dadurch auch verhindert werden, dass Inhalte von Urhebern*innen ohne deren Zustimmung verbreitet und genutzt werden, und bei Nutzung eine Bezahlung an diese erfolgt. Das klingt so weit eigentlich auch gar nicht so schlecht, es bleibt allerdings abzuwarten, wie dies dann in der Praxis aussähe.
Trotzdem ist erneut eine Welle der Unsicherheit im Internet unterwegs, und viele befürchten das Schlimmste: nämlich, dass aufgrund von „Uploadfiltern“ auch unbedenkliche Inhalte nicht mehr hochgeladen werden können, dass YouTube europäische Kanäle komplett blockiert und dass Künstler*innen und Autoren*innen ihre Arbeiten nicht mehr hochladen können. Inzwischen heisst es zwar, man wolle sicherstellen, dass nicht nur Programme die Inhalte filtern, aber wie das dann tatsächlich aussehen soll, ist unklar.
Was Anfangs der Fussball war ist jetzt der Brexit. Und so wird auch die letzte Abstimmung zur Reform Ende Januar 2019 wieder von etwas vermeintlich “Größerem” überschattet. Darüber wird dann medial wohl auch ausgiebig gesprochen, debattiert und diskutiert. Eine mögliche Zensur und Einschränkung in kreativen Prozessen ist in den Augen der Medien wohl keine größere Berichterstattung wert, sondern wird einmal mehr nur am Rande erwähnt.
Und so bleiben unzählige User*innen, Künstler*innen und Autor*innen zurück, die unentwegt online Petitionen unterzeichnen, um eventuell doch noch irgendwie auf die letzte Entscheidung einwirken zu können. Eine Petition aus September 2018 wurde übrigens ignoriert.
Die angesprochenen Änderungen um Urhebergesetz und im EU-Leistungsschutzgesetz kann zum Guten genutzt werden. Dennoch birgt gerade das Thema „Linksteuer“ besonders Gefahren für kleinere Webseiten und Blogger*innen. Das Internet könnte dadurch kleiner und unfreier werden.
Es bleibt abzuwarten was passiert, und was das am Ende überhaupt alles bedeutet. Vielleicht ist es auch mal wieder viel Wirbel um nichts, aber eine gewisse Unsicherheit bleibt.
Den Link zur Petition gegen Artikel 13 findest Du hier:
https://www.change.org/p/stoppt-die-zensurmaschine-rettet-das-internet-uploadfilter